Unser "Förderverein Atzinger Feuerwehr- Gemeindehaus e.V.", ist am 09.März 2001 gegründet worden. Zweck des Vereins war, den Bau eines kombinierten Feuerwehr- Gemeindehauses im Ortsteil Atzing argumentativ und monetär zu unterstützen. Das Haus wurde im November 2006 fertig gestellt und wird seitdem genutzt durch den G.T.E.V. Daxenwinkler Atzing e.V. als Vereinsheim und die Freiwillige Feuerwehr Atzing als Feuerwehrhaus.

Danach erweiterten wir den Zweck der Satzung des Vereins ab Februar 2012 auf:

"die Förderung
der gemeinnützigen Ziele und Anliegen - des G.T.E.V. Daxenwinkler Atzing e.V. und - der Freiwilligen Feuerwehr Atzing mit ihrem Feuerwehr-Verein".


Für die genannten Zwecke haben wir mit Hilfe laufender Spenden, eigenen Spendenaktionen und Aktivitäten (Flohmarkt, Tombola, usw.) bis jetzt für das Gebäude und die Vereine, Freiwillige Feuerwehr Atzing und Trachtenverein "Daxenwinkler", ca. 68.000,-- Euro aufgebracht und für Ausrüstung und Jugendarbeit beigesteuert.

Wir danken allen großzügigen Spendern (Privatpersonen, Mitgliedern von Atzinger Vereinen, Banken, Firmen) und nicht zuletzt den Ehrenamtlichen in unserem Verein für Ihr Engagement.
Vor allem danken wir den Helfern beim Bau und beim Betrieb des Vereinsheims für die laufende uneigennützige Unterstützung. Wir bewundern den Zusammenhalt der Atzinger Bürger, und ihren Gemeinschaftssinn. Darum sehen wir es als Ehre an, diese hervorragende Dorfgemeinschaft weiter mit unserer Arbeit im Förderverein zu unterstützen.

Für die Fortsetzung dieser Vereinsarbeit sind wir auch weiter auf Spenden und persönliches Engagement angewiesen. Allen, die sich in diesem Sinne einsetzen, sei hier und jetzt schon gedankt.

Prien, 1. März 2014

Für die Vorstandschaft

Peter Wendl, 1.Vorsitzender
Schatzmeister Ernst Reiter
 



Unsere Spendenkonten:
VR-Bank
Konto 89 38 008
BLZ: 711 600 00
IBAN: DE87 7116 0000 0008 9380 08
BIC: GENODEF1VRR

Sparkasse
Konto 500 583 745
BLZ: 711 500 00
IBAN: DE32 7115 0000 0500 5837 45
BIC: BYLADEM1ROS
 

Hinweise zur steuerlichen Abzugsfähigkeit
Steuerbescheinigungen für Spenden und Zuwendungen, im Sinne des § 10 b des Einkommensteuergesetzes an ein der in § 5 Abs 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, werden von uns ohne Aufforderung ausgestellt.

Wir sind wegen Förderung des Feuerschutzes (Abschnitt A, Nr. 9 der Anlage 1 zu § 48 Abs.2 EstDV) und der Heimatpflege, kulturelle Zwecke, (Abschnitt B, Nr. 3 u. 2 der Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 EstDV) durch Freistellungsbescheid des Finanzamts Rosenheim, StNr. 156 / 108 / 32188 K02, als gemeinnützig anerkannt.